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Universalverbinder für MONO-Streifen mit 8 und 10mm breite mit 2m Kabel
Der Universalverbinder mit 2 m Kabel ermöglicht eine einfache und sichere Verbindung von MONO LED-Streifen mit 8 mm oder 10 mm Breite. Dank der universellen Bauform ist der Steckverbinder sowohl für COB- als auch SMD-LED-Streifen geeignet und ideal für 12V oder 24V DC LED-Beleuchtung bis zu 3A (36W / 72W).
Das transparente Gehäuse sorgt dafür, dass das Licht der LED-Streifen weiterhin optimal durchscheinen kann. Die Installation ist besonders unkompliziert: Der Verbinder wird einfach auf den LED-Streifen geklemmt – ganz ohne Löten.
Technische Daten
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Typ: Universalverbinder für MONO LED-Streifen
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Kabellänge: 2 m
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Geeignete LED-Streifenbreite: 8–10 mm
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Kompatibilität: COB- und SMD-LED-Streifen
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Spannung: 12 V / 24 V DC
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Max. Strom: 3 A (bis 36 W / 72 W)
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Gehäusefarbe: Transparent
Hersteller/EU Verantwortliche Person:
mec-light GmbH & Co. KG
Aachener Str. 420
41069 Mönchengladbach
Dieses Produkt entspricht den folgenden europäischen Richtlinien und Normen:
- EMV-Richtlinie (2014/30/EU): EN 55015, EN 61547
- RoHS-Richtlinie (2011/65/EU): Konform gemäß RoHS-Beschränkungen für gefährliche Stoffe.
- Dieses Produkt erfüllt die Sicherheits- und Konformitätsanforderungen gemäß der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988.
- Bitte verwenden Sie dieses Produkt ausschließlich gemäß den beigefügten Anleitungen und technischen Spezifikationen.
- Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen unter den oben genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
- Entsorgungshinweis gemäß ElektroG:
Dieses Produkt fällt unter die Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte über eine zugelassene Sammel- oder Rücknahmestelle zu entsorgen.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.

Dieses Symbol ist direkt auf dem Produkt angebracht. Bei Geräten, die nach dem 13. August 2005 erstmals in Verkehr gebracht wurden, kennzeichnet ein zusätzlicher Balken unterhalb der Mülltonne, dass sie der Rücknahmepflicht unterliegen. - Entsorgen Sie das Produkt umweltgerecht und beachten Sie die geltenden Vorschriften zur Elektro- und Elektronikaltgeräte-Entsorgung gemäß der Richtlinie 2012/19/EU.
- Die EU-Konformitätserklärung und weitere technische Dokumente können auf Anfrage bereitgestellt werden.
- Kontaktieren Sie uns über die oben angegebenen Kanäle, um weitere Informationen zu erhalten.